Betrieb Medizinischer Versorgungszentren im Sinne des § 95 Sozialgesetzbuch Teil V (SGB V) sowie poliklinischer Einrichtungen gemäß § 400 SGB V, insbesondere im Rahmen der vertragsärztlichen und privatärztlichen Versorgung sowie der sonstigen ärztlichen Tätigkeiten. Das Versorgungszentrum soll der Sicherstellung der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung dienen. Die Versorgung erfolgt durch angestellte Ärzte und Vertragsärzte sowie weitere Angestellte, welche in Berufen des Gesundheitswesens tätig sind. Die Gesellschaft ist hierfür zur Errichtung und Betrieb der erforderlichen Anlagen und Einrichtungen sowie zur Zurverfügungstellung des notwendigen, hinreichend qualifizierten Personals sowie zur Aus- und Weiterbildung von Fachpersonal befugt.
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