Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Die Satzungszwecke, die verwirklicht werden sollen, sind die Altenhilfe nach § 52 (2) Nr. 4 AO, die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger und mildtätiger Zwecke nach § 52 (2) Nr. 25 AO sowie die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen nach § 53 (1) AO. Dies soll verwirklicht werden, indem Lebensmittel gesammelt werden, die von Ehrenamtlichen kostenlos an von Altersarmut betroffene Senioren im Rahmen von Besuchen verteilt werden. Dies soll eine ausgewogene Ernährung fördern. Dabei sollen die Senioren gleichzeitig soziale Kontakte knüpfen können, damit der Alterseinsamkeit entgegengewirkt wird. Als von Altersarmut betroffene Personen werden Senioren definiert, welche das 65. Lebensjahr überschritten haben und von denen das äquivalenzgewichtete Nettohaushaltseinkommen den Grenzwert von 60 Prozent des Medianeinkommens unterschreitet. Individuelle Ausnahmen in den zu unterstützenden Personen sind möglich. Das bürgerschaftliche Engagement wird gefördert, indem Ehrenamtliche die Tüten für die Senioren packen und diese dann zu den Senioren liefern. Im Rahmen dieser Besuche verbringen die Ehrenamtlichen Zeit mit den Senioren, damit der Alterseinsamkeit entgegengewirkt wird.
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