Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Beratung und Betreuung vermögender Familien, Stiftungen, mittelständischer Unternehmen und Privatkunden sowie die allgemeine Unternehmensberatung. Dies beinhaltet u.a. die Vermögensstrategieberatung (strategische Vermögensallokation), die Beratung zur Vermögensorganisation und Durchführung der Vermögensadministration, des Vermögenscontrollings und die Berichterstattung hierzu sowie die Nachfolgeanalyse und Stiftungsberatung. Dies umfasst nicht die Abgabe von persönlichen Empfehlungen, die sich auf Geschäfte mit bestimmten Finanzinstrumenten im Sinne des KWG beziehen. Bei Handlungsunfähigkeit eines Vermögensinhabers, welche ein Betreuungsverfahren auslösen könnte, kann die Gesellschaft als Vorsorgebevollmächtigte in den Vermögensangelegenheiten handeln. Insofern zählen in diesem Fall zum Gegenstand des Unternehmens u.a. die Verwaltung von Im-mobilien und Beteiligungen. Die Gesellschaft kann jede Art der Testamentsvollstreckung übernehmen. Ausgenommen sind erlaubnispflichtige Tätigkeiten jeder Art, sofern nicht eine Erlaubnis vorliegt.
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