1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts \"Steuerbegünstigte Zwecke\" der Abgabenordnung. 2. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des Sports und der Hilfe von Menschen mit Behinderung sowie die Mittelbeschaffung für die Verwirklichung dieser steuerbegünstigten Zwecke durch andere steuerbegünstigte Körperschaften und Körperschaften des öffentlichen Rechts. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch finanzielle Zuwendungen an andere steuerbegünstigte Körperschaften, die ihrerseits unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Satzungszwecks verfolgen. Zuwendungsfähig sind Sportangebote im Allgemeinen sowie inklusive Sportveranstaltungen und Aktivitäten und Programme, welche die gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit geistiger und mehrfacher Behinderung durch den Sport unterstützen. 3. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden.
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