A. der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften, b. die Verwaltung von Immobilien, das Asset-Management und das Facility-Management für Immoblien, c. die Beratung im Rahmen von Immobilienprojekten bezogen auf Neubaumaßnahmen und Bestandsimmobilien und die Vermittlung von Beratungsleistungen, d. das Immobilienmanagement im Sinne einer Beratung zur Vermögensoptimierung für privates und gewerbliches Vermögen, e. die Verwaltung von Vermögen, die Übernahme von Treuhandtätigkeiten für Dritte, und zwar im eigenen, wie im fremden Namen, jeweils jedoch für fremde Rechnung. Im Rahmen dieser Aufgaben kann die Gesellschaft alle notwendigen und nützlichen Geschäftsbesorgungen übernehmen. Die Gesellschaft ist weiterhin berechtigt, auf dem Gebiet der Finanz- und Vermögensverwaltung tätig zu sein und dabei Geschäftsbesorgungen für Dritte auch im eigenen Namen aber für fremde Rechnung wahrzunehmen. f. die Übernahme von Projektentwicklungen für Immobilienprojekte, ohne hierbei als Bauherr oder Baubetreuer tätig zu werden, g. der Kauf und Verkauf von Grundstücken oder grundstücksgleichen Rechten im eigenen Namen und für eigene und fremde Rechnung (Immobilienhandel), h. die Vermittlung oder nach Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume, Wohnräume oder Darlehen. Der Unternehmensgegenstand erstreckt sich ausdrücklich nicht auf Tätigkeiten oder Rechtshandlungen, für die nach der Makler- und Bauträgerverordnung eine Erlaubnis nach § 34 c Abs. 1 Nr. 1 b und Abs. 1 Nr. 2 GewO erforderlich wäre oder auf Tätigkeiten, die eine Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz, der Wirtschaftsprüferordnung, dem Steuerberatungsgesetz oder dem Rechtsberatungsgesetz erfordern würden.
Grundstückswesen und Wohnungswesen
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