Konzeptionelle, strategische und operative Beratung von Unternehmen und Unternehmensleitungen, insbesondere von Kapitalverwaltungsgesellschaften und Investmentvermögen, sowie alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten. Ausgenommen sind Beratungsleistungen, die ausdrücklich nach den gesetzlichen Vorschriften untersagt sind. Ferner die Tätigkeit als Finanzanlagenvermittler gemäß § 34f der Gewerbeordnung, mithin die Abgabe von persönlichen Empfehlungen an Kunden oder deren Vertreter sowie die Vermittlung von Geschäften über die Anschaffung und die Veräußerung von Anteilen oder Aktien an offenen oder geschlossenen Investmentvermögen oder Vermögensanlagen im Sinne des Vermögensanlagengesetzes. Ausgenommen sind Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen, soweit für diese eine Erlaubnis gemäß § 32 des Kreditwesengesetzes bzw. § 15 des Gesetzes zur Beaufsichtigung von Wertpapierinstituten erforderlich ist, sowie sonstige Geschäfte, sofern für diese, neben § 34f Gewerbeordnung, eine weitere Erlaubnis nach der Gewerbeordnung erforderlich ist.
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