Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts \\Steuerbegünstigte Zwecke\\ der Abgabenordnung (AO). Zweck der Gesellschaft ist die Förderung von Kunst und Kultur (§ 52 Abs. 2 Nr. 5 AO), die Förderung der Erziehung (§ 52 Abs. 2 Nr. 7) sowie die Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens (§ 52 Abs. 2 Nr. 13 AO). Der Satzungszweck wird verwirklicht durch a) Erstellung von Video- und Audio-Produktionen auf dem Gebiet der Völkerverständigung, der Förderung internationaler Gesinnung und der Toleranz (z.B. durch Erstellung von Filmen zur Integration von Flüchtlingen, zum friedlichen Zusammenleben unterschiedlicher Ethnien oder zu Themen der Inklusion) b) Didaktisch-pädagogische Vorträge, Schulungen und Projekte im Rahmen der Jugendarbeit sowie im Rahmen der Projektarbeit der allgemeinbildenden Schulen c) Didaktisch-pädagogische Vorträge, Schulungen und Projekte im Rahmen der Erwachsenenbildung (z.B. in Zusammenarbeit mit der Volkshochschule) d) Veröffentlichung der Produktionen durch Teilnahme an Ausstellungen und Wettbewerben.
Filmproduktion
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