(1) Die Gesellschaft erbringt Architekten- und lngenieurleistungen sowie Planungen aller Art im Bauwesen und im Bereich der Innenarchitektur, die nach der HOAI abrechenbar sind, sowie darüber hinausgehende Leistungen, die dem Berufsbild des beratenden lngenieurs und Architekten entsprechen. Ferner bietet die Gesellschaft Dienstleistungen gestalterischer Art an. (2) Gegenstand des Unternehmens sind die Wahrnehmung freischaffender Berufsaufgaben gemäß § 1 und § 2 des Berliner Architekten- und Baukammergesetz (ABKG) vom 06. Juli 2006. Berufsaufgabe ist zum einen die gestalterische, baukünstlerische, technische, ökologische, soziale und wirtschaftliche Planung von Bauwerken, Siedlungen und Städten. Zum anderen ist Berufsaufgabe die gestalterische, baukünstlerische, technische, ökologische, soziale und wirtschaftliche Planung von Innenräumen und von damit verbundenen Änderungen von Gebäuden. Bei der Berufsausübung sind alle für die Architekten- und lngenieurtätigkeiten maßgebliche Grundsätze und Bestimmungen sowie die Regeln des geltenden Berufsrechts zu beachten. Die für die Berufsausübung nach dem ABKG geltenden Berufspflichten und Berufsaufgaben werden auch von der Gesellschaft beachtet, was auch der in der Firma genannten Berufsbezeichnung entspricht. (3) Die Gesellschaft wird sich nicht an baugewerblichen Unternehmen beteiligen und keine gewerbsmäßigen Vermittlungen von Grundstücken und Finanzierungen durchführen.
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