Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" im Sinne der Abgabenordnung. 2. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Bildung. 3. Der Gesellschaftszweck wird insbesondere verwirklicht durch die außerschulische Bildungsarbeit (Workshops, Projekttage und -wochen, Seminare, Konferenzen, Exkursionen, Ausstellungen, Publikationen) oder durch die offene Kinder- und Jugendarbeit im Bereich des Globalen Lernens - konkrete Projekte in Theorie und Praxis, vorzugsweise solche, die Innovations-, Modell- oder Pilotcharakter haben, - Öffentlichkeitsarbeit Bei der Verwirklichung soll der Zweck des Globalen Lernens mit dem Ziel verfolgt werden, - Interesse zu wecken für Themen der globalen Entwicklung - für globale Zusammenhänge und Abhängigkeiten zu sensibilisieren - zur Bewusstwerdung eigener Handlungsmöglichkeiten im Sinne einer zukunftsfähigen Entwicklung beizutragen - die Toleranz und den Völkerverständigungsgedanken zu stärken, - das bürgerschaftliche Engagement sowie die gesellschaftliche Partizipation zu befördern. 4. Die Gesellschaft kann andere steuerbegünstigte Körperschaften und Körperschaften des öffentlichen Rechts ideell und finanziell fördern, die im Sinne des Gesellschaftszwecks wirken. Die Gesellschaft erfüllt ihre Aufgabe selbst oder durch Hilfspersonen im Sinne des § 57 Abs. 1 S.2 AO. 5. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an anderen steuerlich gemeinnützigen und/oder mildtätigen Körperschaften zu beteiligen. 6. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die dem Gegenstand des Unternehmens dienen. Sie kann zu diesem Zweck auch andere Unternehmen gründen, erwerben und sich an ihnen beteiligen und Zweigniederlassungen errichten. 7. Ausgenommen sind erlaubnispflichtige Tätigkeiten jeder Art, sofern nicht eine Erlaubnis vorliegt. 8. Bei Bedarf können grundsätzlich ehrenamtliche Tätigkeiten für die Erfüllung der Satzungszwecke der Gesellschaft gem. § 3 Nr. 26 a EStG im Rahmen der steuerlich zulässigen Aufwandsentschädigungen in angemessener Höhe abgegolten werden. Die Entscheidung hierüber trifft die Geschäftsführung, auch über die Bedingungen und Höhe der Aufwandsentschädigungen. 9. Die Geschäftsführung kann für ihre Tätigkeit ein angemessenes Entgelt erhalten. Dies wird mit der Gesellschafterversammlung im Rahmen eines Anstellungsvertrages festgelegt. Zuvor ist die Zustimmung der Finanzverwaltung einzuholen.
Telefon
+49 40 39807690
Unterricht & Erziehung
Allgemeinbildende Schulen
Dann haben Sie die Möglichkeit diesen Firmeneintrag ganz einfach zu ergänzen oder zu aktualisieren.
Die wichtigsten Informationen zu einem Unternehmen in übersichtlicher und zuverlässiger Form. Als bestmögliche Entscheidungsgrundlage zur Minimierung Ihrer Geschäftsrisiken. Die SCHUFA-Kompaktauskunft liefert Ihnen beispielsweise:*
* Die aufgeführten Informationen sind enthalten, sofern diese der SCHUFA Holding AG vorliegen
** Alle genannten Preise zzgl. gesetzlicher MwSt.
Der Verkauf erfolgt im Namen und auf Rechnung der SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden, UST-ID DE209268827