A) Vermittlung von Krediten durch Kreditinstitute an Dritte gegen Provision und/oder Honorar. In diesem Zusammenhang soll die Stellung von Sicherheiten und eigene (Überbrückungs-)Kredite möglich sein. b) Aufbereiten und Abwicklung von Kreditanträgen/-aufträgen von und für Dritte. c) Anlage- und/oder Abschlußvermittlung zwischen Kunden und aa) einem Institut, bb) einem nach § 53 b Abs. 1 Satz 1 oder Absatz 7 KWG tätigen Unternehmen, cc) einem Unternehmen, das aufgrund einer Rechtsverordnung nach § 53 c KWG gleichgestellt oder freigestellt ist, oder dd) einer ausländischen Investmentgesellschaft, wobei sich diese Finanzdienstleistung auf Anteilsscheine von Kapitalanlagegesellschaften oder auf ausländische Investmentanteile beschränkt, die nach dem Auslandsinvestments-Gesetz vertrieben werden dürfen, und die Optimator AG nicht befugt ist, sich bei der Erbringung dieser Finanzdienstleistungen Eigentum oder Besitz an Geldern, Anteilsscheinen oder Anteilen von Kunden zu verschaffen. d) Vermittlung von Immobilien. e) Telefon- und Briefakquise zur Unterstützung von Dienstleistern der Finanzbranche, Beratung dieser Dienstleister zur Verbesserung der Produktivität, Schulung ihrer Mitarbeiter. Es werden keine Kundengelder verwaltet oder auch nur zur Weiterleitung an Dritte entgegengenommen.
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