1. Die Errichtung und der Betrieb sowie deren Planung und Entwicklung von Anlagen und Unternehmungen in den Bereichen regenerative Energiegewinnung Umwelttechnik. Die Gesellschaft kann solche Unternehmen auch erwerben, sich daran beteiligen und Zweigniederlassungen errichten. 2. Die Gesellschaft darf die Geschäftsführung und Vertretung für andere Gesellschaften übernehmen und sich als Komplementärin an Kommanditgesellschaften beteiligen. 3. Die Vermittlung von Finanzierungen und Beteiligungen für bzw. an Anlagen und Unternehmungen im Bereich der regenerativen Energie- und Umwelttechnik. 4. Die Übernahme von Lizenzen und die Vergabe von Unterlizenzen im Bereich der regenerativen Energie- und Umwelttechnik. 5. Die Ausführung aller Geschäfte im Sinne des § 34 c GewO mit Ausnahme solcher, die nach anderen gesetzlichen Vorschriften besonderer und weitergehender Erlaubnispflicht unterliegen. Die Gesellschaft darf die o. g. Tätigkeiten im Inund Ausland durchführen. Die Gesellschaft ist zu allen Rechtsgeschäften und Maßnahmen berechtigt, die geeignet erscheinen, den Gesellschaftszweck zu erfüllen und zu fördern.
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Energieversorgung
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