1.1 Die Gesellschaft (Körperschaft) verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts \"Steuerbegünstigte Zwecke\" der Abgabenordnung (AO). 1.2 Zweck der Körperschaft ist die Förderung von Kunst und Kultur im Sinne des § 52 Absatz 2 Satz 1 Nr. 5 AO. 1.3 Der Satzungszweck wird verwirklicht durch die ausschließliche Förderung der Orgelmusik vornehmlich im Bereich St. Katharinenkirche in Frankfurt am Main. 1.4 Die Körperschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. 1.5 Mittel der Körperschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
Kunstgalerien und Museen
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