Im Rahmen seiner kommunalen Aufgabenstellung die Förderung von Kunst und Kultur. Der Zweck der Gesellschaft gem. Abs. 2 wird insbesondere durch folgende Tätigkeiten verwirklicht: a) Die Durchführung der periodischen kulturellen Veranstaltung mit dem Titel ORNAMENTA in Pforzheim und der Region Nordschwalzwald, zur ausschließlichen und unmittelbaren Förderung der künstlerischen und kulturellen Entwicklung der Region, etwa durch Ausstellungen, Interaktionen, Installationen, Werkschauen, Konzerte, Happenings, Diskurse und geistige, künstlerische sowie kulturelle Projekte ähnlicher Art. b) Sammlung, Bewahrung, Erforschung des ORNAMENTA-Wissens und öffentliche Zugänglichmachung, etwa durch Ausstellungen, oder in anderer Form. c) Präsentation und zukunftsgerichtet Weiterentwicklung der Region Pforzheim und Nord-Schwarzwald als attraktive Kunst- , Kultur- und Hochschulregion.
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