Gründung und der Betrieb eines Medizinischen Versorgungszentrums bzw. mehrerer Medizinischer Versorgungszentren ("MVZ") im Sinne des § 95 Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) zur Erbringung aller hiernach zulässigen zahnärztlichen, kieferorthopädischen und nichtzahnärztlichen bzw. nichtkieferorthopädischen heilberuflichen Leistungen und aller hiermit im Zusammenhang stehender Tätigkeiten, auch solcher Tätigkeiten, die im Wege der Delegation auf Hilfspersonal übertragen werden darf, sowie die Bildung von Kooperationen mit ambulanten und stationären Leistungserbringern der Krankenhausbehandlung und der Vorsorge und Rehabilitation sowie Kooperationen mit nichtzahnärztlichen bzw. nichtkieferorthopädischen Leistungserbringern im Bereich des Gesundheitswesens einschließlich des Angebots und der Durchführung neuer zahnärztlicher Versorgungsformen, wie die integrierte Versorgung, der Betrieb eines Dentallabors sowie Fortbildungsleistungen im Bereich der Kieferorthopädie bzw. Zahnheilkunde. Die Gesellschaft ist darüber hinaus zur Vornahme aller Geschäfte und Maßnahmen berechtigt, die zur Erreichung des Gesellschaftszwecks notwendig oder nützlich erscheinen, auch zur Beteiligung an anderen Unternehmen.
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