Förderung von Erziehung, Volks- und Berufsbildung im Sinne von § 52 der Abgabenordnung. Der Zweck der Gesellschaft wird insbesondere verwirklicht durch: (a) die Errichtung und den Betrieb der Offenen Schule Köln als inklusiver Schule für Alle mit reformpädagogischem Konzept, (b) die Information und Aufklärung der Öffentlichkeit, von Eltern und pädagogischen Fachkreisen über die Belange des gemeinsamen Unterrichts für alle Kinder und der inklusiven schulischen Erziehung, (c) die Erbringung von Jugendhilfeleistungen, insbesondere der Schulbegleitung nach den Vorschriften der Sozialgesetzbücher VIII und XII, im Auftrag und in Zusammenarbeit mit öffentlichen Trägern der Jugend- und Sozialhilfe, (d) die Zusammenarbeit mit natürlichen Personen sowie Körperschaften privaten und öffentlichen Rechts zur Verbesserung und Verbreitung inklusiver Bildung. Die Gesellschaft ist politisch, ethnisch und konfessionell neutral.
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Unterricht & Erziehung
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