1. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Hilfe für Menschen mit Behinderung und des Wohlfahrtswesens sowie die selbstlose Unterstützung von Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind (§ 53 Nr. 1 und Nr. 2 der Abgabenordnung). Die Gesellschaft verfolgt das Ziel der Schaffung und Erhaltung von Arbeitsplätzen für Menschen mit geistiger, seelischer und/oder körperlicher Beeinträchtigung und Eingliederungs- sowie Qualifizierungsmaßnahmen zu deren Gunsten. Sie unterstützt ausschließlich Menschen, die infolge ihres geistigen oder körperlichen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind. Gemeinsam mit den in ihrem Unternehmen tätigen Personen erfüllt die Gesellschaft den Zweck im Geiste des diakonischen Auftrages der evangelischen Kirche. 2. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Errichtung, den Betrieb, die Führung und Übernahme von Inklusionsunternehmen, -betrieben und - projekten im Sinne von § 215 SGB IX i.V.m. § 68 Nr. 3 Buchst. c) 9 AO zur Inklusion von Menschen mit Behinderung in den allgemeinen Arbeitsmarkt. Im Rahmen ihrer individuellen Fähigkeiten soll ihnen die Teilnahme am Arbeitsleben und damit die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben durch die Schaffung und Erhaltung von Arbeitsplätzen ermöglicht werden. Unter anderem unterhält die Gesellschaft dazu einen inklusiven Lebensmittelmarkt. Zudem soll die Zusammenarbeit behinderter und nichtbehinderter Menschen im Sinne des Inklusionsgedankens gefördert werden. 3. Zweck der Gesellschaft ist auch die Zuwendung von Mitteln gemäß § 58 Nr. 1 AO an andere Körperschaften für die Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke, insbesondere zur Förderung der in Ziffer 1 genannten Zwecke. Solche Mittel wird die Gesellschaft vorrangig die dem Unternehmensverbund \"Heilpädagogische Hilfe Osnabrück\" angeschlossenen Unternehmen in ihrer Eigenschaft als steuerbegünstigte Körperschaften zuwenden. Diese haben die ihnen zugewandten Mittel ausschließlich und unmittelbar für ihre steuerbegünstigten Zwecke zu verwenden. In diesem Rahmen darf die Gesellschaft auch vergünstigte Leistungen an andere steuerbegünstigte Körperschaften erbringen.
Sozialwesen
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