Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens, der Altenhilfe, des Wohlfahrtwesens, der Erziehung und der Volks- und Berufsbildung sowie die selbstlose Unterstützung des in § 53 Abgabenordnung (AO) genannten Personenkreises. Sie dient im Rahmen ihrer sachlichen und personellen Möglichkeiten der stationären, teilstationären und ambulanten Untersuchung, Behandlung und Pflege von Patienten und der Heilung und Rehabilitation von kranken und hilfsbedürftigen Menschen unabhängig von deren Staatsangehörigkeit, Konfession, Herkunft, Geschlecht und Wohnsitz. Der Gesellschaftszweck wird verwirklicht insbesondere durch das Unterhalten und Betreiben des Krankenhauses Bremervörde, des Martin-Luther-Krankenhauses in Zeven und von stationären, teilstationären und ambulanten Hilfsangeboten. Auch widmet sich die Gesellschaft im Rahmen der Gesundheitsförderung der Prävention von Krankheiten sowie der Rehabilitation. Die Förderung der Altenhilfe wird insbesondere durch das Betreiben des Altenpflege- und -wohnheims in Bremervörde gewährleistet.
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