Gemeinnützige Jugend- Familien- und Sozialarbeit. Die Errichtung, Unterhaltung und Förderung gemeinnütziger pädagogischer Einrichtungen, d.h. Wohngruppen, Kinderheimen, Notaufnahmen und Ausbildungsstätten für pädagogisches Fachpersonal, für Klientinnen und Klienten zur gesellschaftlichen Integration und Inklusion, die Errichtung und Unterhaltung gemeinnütziger stationärer, teilstationärer und ambulanter Dienste, z.B. für sozialpädagogische Einzelfalihilfe, zur Begleitung und Betreuung von besonderen Förderungsbedarfen gemäß §35a SGB VIII, die Betreuung, Unterstützung und Vertretung von Straffälligen- und Opfern, Alten, Behinderten und Flüchtlingen durch Hilfe bei der Wiedereingliederung und derTeilhabe am gesellschaftlichen Leben, die Schaffung, Unterstützung und Förderung von gemeinnützigen Zufluchts- und Wohnmöglichkeiten für schutzbedürftige, hilfsbedürftige Frauen, die von seelischer und / oder körperlicher Gewalt bedroht werden und für deren Kinder, in Form von betreuten Wohngemeinschaften und dem Angebot von Schutzräumen, die Vermittlung und Verbreitung der pädagogischen Inhalte und Praxiserfahrung der sozialen Berufe und deren theoretischer Hintergrund für Schüler und Studierende, die Förderung, Durchführung, Unterstützung und Weiterentwicklung gesellschaftlicher und individueller Hilfen für sozial und beruflich nicht integrierte junge Menschen, die Vermittlung von Buch- , Sprach- und Lesekultur durch das Beschaffen und Zugänglichmachen von kulturellen Lesemedien, Förderung und Unterstützung bei der Herausgabe von Lesemedien sowie der Förderung der Buchkultur auch z.B. durch öffentliche Ausstellungen, Lesungen, Vorträge insbesondere im Bereich der schulischen und außerschulischen Bildung, der Heimatkunde, der Heimatgeschichte und des Brauchtums, die Verbreitung der christlichen Botschaft im Sinne der Bibel. Dies geschieht durch Gesprächsangebote, Durchführung von religiösen Veranstaltungen und Lesungen als Ausdruck einer gelebten christlichen Grundhaltung als prägender Wertekanon. Durch die enge Zusammenarbeit mit den Kirchengemeinden der evangelischen und katholischen Kirchen wird der inhaltliche religiöse Rahmen vorgegeben und definiert. Angesprochen werden alle Interessierten, insbesondere auch Kranke, Behinderte und alte Menschen, denen die Teilnahme am Gemeindeleben und an unseren religiösen Veranstaltungen sonst nicht möglich wäre.
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