Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege i. S. d. § 52 Abs. 2 Nr. 3 Abgabenordnung. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens durch palliativmedizinische Versorgung im Landkreis Waldeck-Frankenberg. Weiterhin durch die Erbringung von pflegerischen Leistungen durch Palliativ-Fachkräfte, durch Kooperationen mit qualifizierten Medizinern, durch koordinierte Fallbegleitung, durch die Unterstützung von Angehörigen bei der Betreuung Sterbender, durch Öffentlichkeitsarbeit im Bereich der palliativmedizinischen Versorgung sowie durch Fort- und Weiterbildung in der Palliativversorgung für Pflegekräfte und Mediziner.
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