Eine externe Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne von § 17 Abs. 2 Nr. 1 des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB). Gegenstand der Gesellschaft ist ausschließlich die kollektive Verwaltung von Spezial-AIF (im Sinne von § 1 Abs. 6 KAGB) auf der Grundlage einer Registrierung nach § 44 Abs. 1 i.V.m. § 2 Abs. 4 Nr. 1 und Nr. 2 b) KAGB, wobei die Gesellschaft außerdem die Funktion als persönlich haftender und geschäftsführender Gesellschafter in den verwalteten Spezial-AIF übernehmen kann; die Gesellschaft nimmt ihre Tätigkeit erst nach Registrierung bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) auf. Bei den zu verwaltenden Spezial-AIF handelt es sich um juristische Personen oder Personenhandelsgesellschaften, bei denen (i.
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