Wahrnehmung der Berufsaufgaben nach § 1 Baukammergesetz NRW (BauKaG NRW), also die gestaltende, technische, energetische, wirtschaftliche, ökologische und soziale Planung von Bauwerken (§ 1 Abs. 1 BauKaG NRW). Dazu gehört die Beratung, Betreuung und Vertretung des Auftraggebers oder der Auftraggeberin in den mit der Planung und Ausführung eines Vorhabens zusammenhängenden Angelegenheiten sowie die Überwachung der Ausführung (§ 1 Abs. 4 BauKaG NRW). Zu den Berufsaufgaben können auch Sachverständigen-, Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten, sowie Dienstleistungen bei der Vorbereitung und Steuerung von Planungs- und Baumaßnahmen und bei der Nutzung von Bauwerken und die Wahrnehmung der sicherheits- und gesundheitstechnischen Belange gehören (§ 1 Abs. 4 BauKaG NRW).
Ingenieurbüro
Architekten
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