Errichtung und der Betrieb von Medizinischen Versorgungszentren im Sinne von § 95 SGB V (insbesondere in Kassel). Zweck des Betriebes der Medizinischen Versorgungszentren ist die ambulante Heilbehandlung im Rahmen der vertragsärztlichen und privatärztlichen Versorgung sowie alle weiteren Tätigkeiten, die Medizinischen Versorgungszentren gesetzlich ermöglicht werden.
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