Konzeption und Produktion künsterlischer Projekte. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Körperschaft ist die Förderung von Kunst und Kultur im Sinn von § 52 Abs. 2 S. 1 Abgabenordnung. Die Gesellschaft darf alle Geschäfte und Handlungen vornehmen, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar zu dienen geeignet sind. Sie darf hierzu im Rahmen des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung weitere Zweckbetriebe und wirtschaftliche Geschäftsbetriebe betreiben. Der Zweck der Gesellschaft wird insbesondere verwirklicht durch die folgenden Tätigkeiten: a. Produktion und Konzeption von Theaterprojekten, Filmen, multimedialen Ausstellungen und Performances; b. Produktion und Konzeption von Vorträgen, Workshops und Diskussionsrunden, welche sich auf die künstlerischen Projekte beziehen. c. Beschaffung von Mitteln zur Förderung der Jugendhilfe und der Bildung und Erziehung - durch eine andere steuerbegünstigte Körperschaft oder durch eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Filmproduktion
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