Eine bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht registrierte Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne des § 44 Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB). Verwaltung von Spezial-AIF (§ 2 Abs. 4 KAGB) in Form des Vermögens der Gesellschaft (§ 17 Abs. 2 Nr. 2 KAGB) (kollektive Vermögensverwaltung gemäß § 1 Abs. 19 Nr. 24 KAGB) nach einer festgelegten Anlagestrategie. Es bleibt der Gesellschaft als Kapitalverwaltungsgesellschaft unbenommen, im Rahmen des KAGB weitere zur Ausübung der Geschäftstätigkeit notwendige Geschäfte zu tätigen. Die Gesellschaft erbringt keine der in § 20 Abs. 2 oder 3 KAGB aufgeführten Dienstleistungen oder Nebendienstleistungen. Das Einsammeln von Kapital von einer Anzahl von Anlegern erfolgt ausschließlich durch laufende Ausgabe von Schuldverschreibungen durch die Gesellschaft. Anleger der Gesellschaft werden nachfolgend als "Investoren" bezeichnet.
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