Erwerb von Liegenschaften mit aufstehenden Gebäuden, insbesondere in Berlin, die Bebauung von Grundstücken mit Gebäuden sowie die Vermietung und Verwaltung der aufstehenden Gebäude. Die Objektgesellschaft darf nur Immobilien sowie die zur Bewirtschaftung dieser Vermögensgegenstände erforderlichen Vermögensgegenstände oder Beteiligungen an solchen Gesellschaften erwerben. Daneben kann die Objektgesellschaft alle Geschäfte betreiben, die dem Gesellschaftsgegenstand mittelbar oder unmittelbar zu dienen geeignet sind oder die Entwicklung der Ob-jektgesellschaft fördern. Ausgenommen sind Tätigkeiten gemäß § 34 f GewO, erlaubnispflichtige Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen i. S. d. deutschen Kreditwesengesetzes sowie Tätigkeiten, die einer Erlaubnis nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz oder dem Kapitalanlagegesetzbuch bedürfen, es sei denn, die entsprechende Erlaubnis liegt vor. Die Objektgesellschaft kann zur Erreichung des Gesellschaftszweckes auch Beteiligungen an anderen Gesellschaften erwerben, sofern aus einer solchen Beteiligung keine gewerblichen Einkünfte erzielt werden. Die Objektgesellschaft beabsichtigt zum Zeitpunkt des Abschlusses des Gesellschaftsvertrages Grundbesitz an dem Grundstück Lise-Meitner-Str. 1 in 10589 Berlin zu erwerben.
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