Erwerb jeweils einer oder mehrerer vornehmlich in Deutschland belegenen(r) Immobilie(n), die überwiegend aus Parkhäusern und/oder Parkflächen bzw. Pkw-Stellflächen bestehen, aber auch kleine Einzelhandelsflächen, Hausmeisterwohnungen, Tankstellen u.ä. umfassen können, sowie deren Verwaltung, Vermietung und Verpachtung sowie deren Veräußerung und sonstige Verwertung. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte und Handlungen vornehmen, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen bestimmt sind, sowie alle mit dem Erwerb und der Verwaltung der Anteile im Zusammenhang stehenden Geschäfte und Hilfsaktivitäten. Die Gesellschaft darf keine gewerblichen Tätigkeiten ausüben, insbesondere ist sie nicht zur Ausübung von Tätigkeiten berechtigt, für die eine Erlaubnis nach § 34c der Gewerbeordnung erforderlich ist. Ebenso wenig wird die Gesellschaft Tätigkeiten, wie z.B. Reparatur- oder Instandhaltungsmaßnahmen, in Bezug auf Betriebsvorrichtungen selber vornehmen oder auf eigene Kosten veranlassen.
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