Alle Tätigkeiten einer geschäftsleitenden Holding- bzw. Beteiligungsgesellschaft und damit die Zusammenfassung von Unternehmen und Unternehmensbeteiligungen unter einheitlicher Leitung, insbesondere also auch die Übernahme beratender, betriebswirtschaftlicher und sonstiger administrativer Aufgaben für Tochterunternehmen und Beteiligungen, die sich im Portfolio der Gesellschaft befinden. Die Gesellschaft kann in den Tätigkeitsbereichen der Tochtergesellschaften und Beteiligungen auch selbst tätig werden, insbesondere in diesen Geschäftsbereichen einzelne Geschäfte vornehmen und/oder Maßnahmen ergreifen, welche den Geschäftsgegenstand von Tochtergesellschaften und Beteiligungen unmittelbar oder mittelbar fördern. Dazu gehört insbesondere die Gründung und Förderung von weiteren Tochtergesellschaften. Die Gesellschaft ist weiterhin berechtigt, andere Unternehmen im In- und Ausland in anderen Geschäftsbereichen zu gründen, zu erwerben und sich an ihnen zu beteiligen. Sie kann sich dabei auch auf die Verwaltung der selbst gegründeten oder erworbenen Beteiligungen beschränken.
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