(1) Gemeinschaftliche Berufsausübung von Ingenieuren als "Berater und Umsetzer im Umfeld der Unternehmenstransformation". (2) Zum Gegenstand gehören auch alle mit der gemeinschaftlichen Berufsausübung in Zusammenhang stehenden Geschäfte. Die Partnerschaft ist berechtigt, weitere Tätigkeiten auszuüben, die im Rahmen des anzuwendenden Berufsrechtes zugelassen sind. (3) Tätigkeitsumfang der Partnerschaft ist die Beratung, Konzeption und/oder Umsetzung in den Tätigkeitsfeldern: - Transformationsprozess vom Produzenten zum Dienstleister - Technologische und organisatorische Weiterentwicklung der "Supply-Chain" vom Produzenten und Logistikunternehmen hin zum "Supply-Network" - Mitarbeiterentwicklung in zukünftigen Arbeits- und Organisationsmodellen - Disruptionsunterstützung für neue Geschäftsmodelle - Kundengetriebenes Produktdesign und-entwicklung. (4) Ziel der Partnerschaft ist es Wandel von Unternehmen sowie Start-Ups mit einfachen und sinnvollen Lösungen zu ermöglichen. (5) Den Partnern ist jede gewerbliche Tätigkeit im Namen der Gesellschaft oder auf deren Rechnung untersagt.
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