Verwaltung und der Betrieb des Evangelischen Krankenhauses Paul-Gerhardt-Stift in Lutherstadt Wittenberg. Das Krankenhaus soll der stationären und ambulanten Untersuchung und Behandlung von Patienten ohne Rücksicht auf Geschlecht, Konfession oder Wohnsitz nach Maßgabe ihrer allgemeinen Vertragsbedingungen dienen. Unbeschadet dessen kann die Gesellschaft Mitglied in dem Diakonischen Werk Evangelischer Kirchen in Mitteldeutschland e.V. sein. Die Gesellschaft wird bei der Verfolgung ihres Zweckes die Zielsetzung und die Prägung der Gesellschafter beachten. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, des Wohlfahrtswesens, der Altenhilfe, der Volks- und Berufsbildung, die Förderung und Unterstützung mildtätiger, kirchlicher und sonstiger diakonischer Zwecke und die Förderung von Wissenschaft und Forschung. Zweck der Gesellschaft ist auch die Beschaffung von Mitteln für die Förderung der in der Abgabenordnung genannten steuerbegünstigten Zwecke durch andere steuerbegünstigte Körperschaften oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder durch ausländische Körperschaften gemäß § 58 Nr. 1 AO. 5. Die Satzungszwecke werden insbesondere verwirklicht durch die Verwaltung und den Betrieb des Evangelischen Krankenhauses Paul-Gerhardt-Stift in Lutherstadt Wittenberg; die Pflege, Betreuung und Aufnahme von hilfsbedürftigen Personen i.S.d. § 53 AO; die Errichtung und Unterhaltung von Kapellen; die Durchführung von Gottesdiensten und die seelsorgerische Betreuung von Patienten und Mitarbeitern; Kooperationen mit anderen Einrichtungen und/oder Personen im Gesundheitswesen, soweit diese o. g. Satzungszwecke verfolgen. Ziel der Kooperation ist die Sicherung und Verbesserung einer patient*innenorientierten gesundheitlichen Versorgung der Bevölkerung. Eine unzulässige Mittelweitergabe an den Kooperationspartner ist ausgeschlossen. Den Betrieb einer Krankenpflegeschule. Die Gesellschaft verwirklicht die genannten Zwecke auch im Rahmen eines planmäßigen Zusammenwirkens mit weiteren steuerbegünstigten Körperschaften, die die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllen, durch das Erbringen oder die Inanspruchnahme von Leistungen, insbesondere von Lieferungen und Dienstleistungen jeglicher Art sowie ferner durch Verwaltungsdienstleistungen, Vermietung, Verpachtung oder Überlassung von Grundstücken, Gebäuden und Räumen, Nutzungsüberlassungen und durch Schulungsangebote. Das planmäßige Zusammenwirken erfolgt insbesondere mit den zum Unternehmensverbund um die Johannesstift Diakonie gAG ehörenden Tochter- und Beteiligungsgesellschaften, die die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllen.
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