Genehmigungspflichtige gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung gemäß § 1 AÜG, die Durchführung und Vemittlung von Dienst- und Werkleistungen zur Personalgewinnung Personalgestellung, Personalverwaltung, Personalbetreuung, Personalabrechnung, Personalentwicklung im Insolvenz- und insolvenznahen Bereich sowie die Übernahme von an Gerichten bestellten Insolvenzverwaltern, die Vermittlung von Arbeits- und Ausbildungsstellen, weiterhin die Durchführung von Outplacementmaßnahmen für Einzelpersonen und Gruppen, insbesondere im Rahmen von Transfermaßnahmen nach SGB III. die Organisation und Durchführung von Vorträgen, Seminaren, Schulungen und Informationsveranstaltungen, insbesondere mit sanierungs- und insolvenzrechtlichen Bezug sowie zu personalrelevanten Themen, die Durchführung, Organisation und Abwicklung von Transfergesellschaften nach SGB III. Die Gesellschaft ist diesbezüglich nicht vorrangig auf Gewinnerzielung ausgerichtet, sie ist vielmehr bestrebt, die anfallenden Kosten zu decken.
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