1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Bildung, insbesondere die Aus-, Fort- und Weiterbildung von Menschen. 2. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch: (a) den Betrieb und die Unterhaltung einer Ausbildungsstätte für staatlich anerkannte Jugend- und Heimerzieher, sowie artverwandte Sozialberufe, z. B. Erzieher am Arbeitsplatz, Erlebnispädagogen, Sozialtherapeuten, etc. und Altenpflege. (b) die Beschaffung von Mitteln und deren Weiterleitung an andere steuerbegünstigte Körperschaften im Rahmen des § 58 Nr. 1 AO, welche Mittel unmittelbar für die steuerbegünstigten Zwecke dieses Gesellschaftsvertrags verwenden. 3. Die Gesellschaft darf sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben auch einer Hilfsperson im Sinne des § 57 Abs. 1 Abgabenordnung bedienen, soweit die Gesellschaft ihre Aufgaben nicht selbst wahrnehmen will oder kann. 4. Die Gesellschaft kann andere Einrichtungen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen oder sich daran beteiligen.
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