EDV-, Personal- und Unternehmensberatung, insbesondere die Personalvermittlung von Arbeitskräften in befristete, unbefristete und freiberufliche Anstellungsverhältnisse im In- und Ausland, die Arbeitsvermittlung im Sinne des Arbeitsförderungsgesetzes (AFG), die Arbeitnehmerüberlassung im Sinne des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG), die Erbringung von Personaldienstleistungen - insbesondere die Personalberatung, -bedarfsermittlung, -organisation, -planung, -verwaltung, die Übernahme der Personalverantwortung und Geschäftsführung in anderen Unternehmen; die Lohn- und Gehaltsabrechnung, die Unternehmensberatung - insbesondere alle Dienstleistungen zur Unterstützung bei Konkursabwicklungen, die Übernahme von Dienstleistungen aller Art im Rahmen von Werkverträgen, die EDV-Beratung sowie alle Dienstleistungen, Tätigkeiten und Vermittlungen, die dem Unternehmenszweck dienlich sind. Dienstleistungen und Tätigkeiten, für die eine Genehmigung erforderlich ist, werden erst nach Erteilung dieser Genehmigungen durch die zuständigen Stellen ausgeführt. Die Gesellschaft ist darüber hinaus berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten, sich an anderen Unternehmen zu beteiligen - insbesondere auch als persönlich haftende Gesellschafterin - sowie andere Unternehmen zu gründen.
Unternehmensberatung
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