1. Zweck der Gesellschaft ist die Unterstützung und Förderung von Personen im Sinne von § 53 Nummern 1 und 2 Abgabenordnung (AO), die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind oder sich in einer wirtschaftlichen Notlage befinden. 2. Weiterhin ist Zweck der Gesellschaft die Förderung der Jugendhilfe und des Wohlfahrtswesens. Dieser Zweck wird insbesondere verwirklicht durch die berufliche Förderung und Qualifizierung besonderer Problemgruppen des Arbeitsmarktes - insbesondere suchtkranke, arbeitsentwöhnte oder behinderte Menschen - durch Aus-, Fort- und Weiterbildung im Dienstleistungsbereich zur Unterstützung ihrer Eingliederung in den normalen Arbeitsprozess. Eine arbeitstherapeutische Beschäftigung sowie Aus-, Fort- und Weiterbildung der überwiegend schwer vermittelbaren und zuvor längere Zeit arbeitslosen Personen geschieht vornehmlich in den Bereichen Kinderbetreuung, pflegebegleitende Dienste, Hausmeister-, Fahr- sowie Gebäudereinigungsdienste. Unterstützend bietet die Gesellschaft eine berufs- und sozialpädagogische Betreuung der benachteiligten Arbeitnehmer an. Darüber hinaus unterhält und betreibt die Gesellschaft Kindertagesstätten sowie Tagespflegeeinrichtungen für Kinder und Jugendliche.
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Sozialwesen
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