1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. 2. Zwecke der Gesellschaft sind: a. Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege (§ 52 Abs. 2 Nr. 3 AO); b. die Förderung der Jugendhilfe (§ 52 Abs. 2 Nr. 4 AO); c. die Förderung der Berufsbildung (§ 52 Abs. 2 Nr. 7 AO); c. die Förderung des Wohlfahrtswesens, insbesondere der Zwecke der amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege (§ 52 Abs. 2 Nr. 9 AO); d. die Förderung mildtätiger Zwecke (§ 53 AO). 3. Die Gesellschaftszwecke werden verwirklicht a. im Bereich der gemeinnützigen Tätigkeiten insbesondere durch: - die Durchführung von Hilfe zur Erziehung im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe, ambulante Maßnahmen; - Förderung von Maßnahmen und Projekten zur Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern und Jugendlichen im gesetzlichen Rahmen des Kinder- und Jugendhilfegesetzes; - Information, Beratung und Betreuung bei der Erziehung in der Familie und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge; - Beratungsleistungen, Information und Prävention; - aufsuchende und alltagsbegleitende Hilfen; - Initiierung, Einrichtung und Unterhaltung von Wohngruppen; - tagesstrukturierende Angebote; - Entwicklung, Aufbau und Betreiben integrativer arbeitstherapeutischer Trainingsprojekte; - Organisation von Freizeitmaßnahmen; - Förderung, Unterstützung und Veranstaltung von Ausstellungen Konzerten und Veröffentlichungen; - Durchführung von Fortbildungen, Aufklärung und Information der Öffentlichkeit. b. im Bereich der mildtätigen Tätigkeiten insbesondere durch: - Förderung der Gesundheitspflege im Bereich der psychiatrischen Rehabilitation und präventiven Arbeit für Menschen mit psychischen Erkrankungen, mit geistigen und körperlichen Behinderungen oder solchen, die davon bedroht sind, sowie die Förderung der Sozialpsychiatrie und Sozialpädagogik im Bereich der Kinder und Jugendhilfe und die Förderung des Wohlfahrtswesens, insbesondere durch den Betrieb pädagogisch-therapeutischer Wohngruppen für Jugendliche und junge Erwachsene sowie betreuter Wohngruppen für Erwachsene; - durch Beratung, Begleitung, Unterstützung und Förderung von Menschen mit dem Ziel, deren gesellschaftliche Teilhabe in den Bereichen Arbeit, Wohnen und Freizeit zu fördern - die Durchführung von Maßnahmen, die der Prävention von psychischen Beeinträchtigungen von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen dienen und Maßnahmen zur Wiedereingliederung und Rehabilitation von psychisch beeinträchtigten Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen. - Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben durch Initiierung von Inklusionsprojekten nach § 132 folgend SGB IX, insbesondere von Arbeitsprojekten, die der beruflichen Integration schwerbehinderter Menschen, deren Eingliederung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt auf besondere Schwierigkeiten stößt sowie die Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben für Menschen mit Behinderungen durch Zuverdienstprojekte auf Basis des SGB XII. 4. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. 5. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden.
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