Förderung des Wohlfahrtswesens, der Hilfe für Behinderte und Unterstützung hilfsbedürftiger, insbesondere behinderter Personen. Weiterer Zweck ist auch Beschaffung von Mitteln im Sinne des § 58 Nr. 1 Abgabenordnung (AO) für die Stiftung Pfennigparade, München, und ihre gemeinnützigen Tochtergesellschaften, an denen diese mehrheitlich mittelbar oder unmittelbar beteiligt ist. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch ganzheitliche Förderung und Rehabilitation von Menschen mit körperlichen Behinderungen. Das Unternehmen bezweckt die berufliche und soziale Eingliederung überwiegend körperbehinderter Menschen. Die Leistung des Unternehmens ist entsprechend dem individuellen Bedarf der Hilfeempfänger darauf gerichtet, eine vorhandene Behinderung, insbesondere Körperbehinderung oder deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern und den Menschen mit Behinderung in die Gesellschaft einzugliedern. Dabei kommen dem Unternehmen auch die behindertengerechte Infrastruktur, die konzeptionelle Ausrichtung sowie die vielfältigen Angebote der Stiftung Pfennigparade und ihrer gemeinnützigen Tochtergesellschaften zugute. Das Unternehmen bietet behinderten Menschen die Möglichkeit zur Beschäftigung in einer anerkannten Werkstatt, wenn die Voraussetzungen für eine Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen erfüllt sind. Das Unternehmen bietet diese Förderung mit einem Tätigkeitsschwerpunkt, der auf das Gebiet Bürodienstleistungen, Webservice, Kunst und Handwerk ausgerichtet ist. Die Gesellschaft verwirklicht diesen Zweck durch Schaffung und Bereitstellung von Arbeitsplätzen überwiegend für körperbehinderte Menschen, Anbahnung einer Beschäftigung und Unterstützung bei der Ausübung der Tätigkeit, um die Teilhabe am Arbeitsleben und damit die Integration in die Gesellschaft voran zu bringen und um den individuellen Neigungen und Fähigkeiten der behinderten Menschen zu entsprechen und sie in ihrer beruflichen und persönlichen Entwicklung zu fördern; durch Förderung der Integration in den allgemeinen Arbeitsmarkt z.B. durch Schaffung von Praktikumsplätzen und ausgelagerten Arbeitsplätzen in kooperierenden Betrieben, bei denen eine für den einzelnen Werkstattmitarbeiter jeweils individuell angepasste Betreuung, Unterstützung bzw. Begleitung durch die WfbM geboten wird, sowie durch Förderung des dauerhaften Übergangs der Mitarbeiter mit Behinderung in kooperierende Betriebe; durch Bereitstellung von arbeitsbegleitenden Maßnahmen zur Erhaltung und Erhöhung der Leistungsfähigkeit und zur Weiterentwicklung der Persönlichkeit; durch pädagogische, psychologische und pflegerische Betreuung der Mitarbeiter mit Behinderung; durch Bereitstellung behindertengerechter und zeitgemäßer Produktions- und Arbeitsmittel; durch Schaffung einer Arbeitsatmosphäre und eines Tagesablaufes, die sich am normalen Arbeitsalltag orientieren.
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