Förderung des Wohlfahrtswesens, der Hilfe für Behinderte und die Unterstützung hilfsbedürftiger, insbesondere behinderter Personen, außerdem die Beschaffung von Mitteln im Sinne des § 58 Nr. 1 Abgabenordnung (AO) für die Stiftung Pfennigparade, München und ihre gemeinnützigen Tochtergesellschaften, an denen diese mehrheitlich mittelbar oder unmittelbar beteiligt ist. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Bereitstellung verschiedener Angebote zur ganzheitlichen Förderung, Rehabilitation und Assistenz für Menschen mit erworbener Hirnschädigung in unterschiedlichen Wohnformen und Sozialräumen, außerdem durch den Betrieb von Wohngruppen für Menschen mit erworbener Hirnschädigung auf Grundlage der Sozialgesetzbücher SGB IX und SGB XII, durch das Bereitstellen von Teilhabeleistungen in anderen Wohnformen wie z.B. Ambulant Betreutem Wohnen auf der Grundlage der Sozialgesetzbücher SGB IX und SGB XII, durch die Bereitstellung von Rehabilitationsangeboten zur Förderung der sozialen Kompetenz, der kognitiven und exekutiven Funktionen, der konzentrativen und körperlichen Belastbarkeit, der lebenspraktischen Alltagskompetenz, der Krankheitsverarbeitung und der arbeitsrelevanten Fähigkeiten und Fertigkeiten.
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