Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts \"Steuerbegünstigte Zwecke\" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Unterhaltung einer Schule zur Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie der Prüfung von Fachkräften in Gesundheitsberufen. Zweck ist die Sicherstellung des Nachwuchses von qualifiziertem Personal im pflegerischen Bereich für ambulante und stationäre Einrichtungen der Gesundheits- und Altenpflege. Hierzu unterhält die Gesellschaft eine Bildungseinrichtung, in der die entsprechenden Qualifikationen vermittelt werden können. Die Gesellschaft kann jederzeit weitere Aufgaben der Aus-, Fort- und Weiterbildung im Gesundheitsbereich übernehmen. Die Gesellschaft soll allen Geschäften nachgehen, die dem Gesellschaftszweck dienlich sind und ihn fördern. Zur Erfüllung dieses Zwecks kann sie sich auch an ähnlich tätigen Einrichtungen oder Gesellschaften beteiligen, sie errichten oder übernehmen. Zur Erfüllung ihrer satzungsmäßigen Zwecke kann die Gesellschaft sich Dritter bedienen, d. h. Hilfspersonen im Sinne des § 57 Abs. 1 Satz 2 AO. Die Gesellschaft verfolgt ihre Zwecke außerdem im planmäßigen Zusammenwirken durch den Bezug von Kooperationsleistungen an und von anderen steuerbegünstigten Körperschaften im Sinne von § 57 Abs. 3 AO. Bei den einbezogenen Kooperationsleistungen handelt es sich um den Bezug von Leistungen der Personalverwaltung, der Finanz- und Lohnbuchführung, von allgemeinen Verwaltungsleistungen und die Anmietung von Immobilien von der St. Gereon Seniorendienste gemeinnützige GmbH, Klosterberg 5, 41836 Hückelhoven und der Franziskus-heim gGmbH, Zum Kniepbusch 5, 52511 Geilenkirchen. Die Gesellschaft verpflichtet sich, im Rahmen ihrer Verantwortung für die schulische Ausbildung die kirchlichen Grundsätze für Krankenhäuser einzuhalten und insbesondere dafür Sorge zu tragen, dass die Aus-, Fort- und Weiterbildung im medizinischtechnischen Bereich im Einklang mit der christlichen Glaubens- und Sittenlehre und ihrer Position zu Unantastbarkeit des menschlichen Lebens steht.
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