1. Das Unternehmen verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck des Unternehmens ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung, der Erziehung, Volks- und Berufsbildung, des Natur- und Umweltschutzes, der Verbaucherberatung und des Verbraucherschutzes sowie des bürgerschaftlichen Engagements. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Initiierung und Durchführung wissenschaftlicher Veranstaltungen, partizipativer Projekte sowie Forschungsprojekten mit Bezug zu den Zielen der nachhaltigen Entwicklung. 2. Das Unternehmen ist selbstlos tätig; es verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. 3. Mittel des Unternehmens dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
Interessengemeinschaften
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