Sicherung der Pensionverpflichtungen sowie ähnlicher Verpflichtungen der Philip Morris GmbH und/oder deren Tochter- und Schwesterunternehmen, insbesondere aus Altersteilzeit und Vorruhestandsregelungen, gegenüber den anspruchsberechtigten Personen, Versorgungsberechtigten, Mitarbeitern und deren Hinterbliebenen ("Anspruchsberechtigte") der Philip Morris GmbH und/oder deren Tochter- und Schwesterunternehmen, Mitglied in Körperschaften, insbesondere Vereinen, zu werden, die diesem Zweck dienen oder diesenZweck verfolgen, insbesondere in Körperschaften, denen von der Philip Morris GmbH und /oder deren Tochter- und Schwesterunternehmen treuhänderisch Vermögen zur Verfolgung eines solchen Zwecks übertragen wurde oder werden soll, den Bestand solcher Körperschaften zu sichern, neben der eigenen Mitgliedschaft insbesondere auch durch Gewinnung und Benennung neuer Mitglieder sowie zu dem oben genannten Zweck Treuhandvermögen zu halten zu verwalten, zu sichern und zu verwenden, das dem Unternehmen von einer solchen Körperschaft oder der Philip Morris GmbH und/oder deren Tochter- und Schwesterunternehmen übertragen wurde. Nicht jedoch jede Tätigkeit, die einer Genehmigung nach dem Kreditwesengesetz, dem Versicherungsaufsichtsgesetz oder nach § 34 c der Gewerbeordnung bedarf.
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