Verwaltung des eigenen Vermögens. Zur Verwaltung eigenen Vermögens gehört auch die Verwaltung von eigenen Wertpapieren, eigenen Finanzanlagen, eigenen Immobilien und eigenen Beteiligungen. Ferner ist Gegenstand der Gesellschaft der Erwerb, die Verwaltung und die Veräußerung von eigenen Vermögensbeteiligungen. Ausgenommen sind die Durchführung von Bankgeschäften, die Tätigkeit als Wirtschaftsprüfer, Rechts-und Steuerberater sowie jeder Tätigkeit, die einer öffentlichen rechtlichen Genehmigung bedarf.
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