Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige bzw. mildtätige Zwecke im Sinne des dritten Abschnitts der Abgabenordnung 1977 (§§ 51ff.) in der jeweils gültigen Fassung durch Betreuung von Personen, die an einer Psychose, an einer Suchtkrankheit, an einer andere krankhaften seelischen oder geistigen Störung oder an einer seelischen oder geistigen Behinderung leiden oder gelitten haben oder bei den Anzeichen einer solchen Krankheit, Störung oder Behinderung vorliegen (§ 1 Nr. 1 des Niedersächsischen Gesetzes über Hilfen für psychisch Kranke und Schutzmaßnahmen vom 30. 05. 1978). Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch das An- und Vermieten von Wohnräumen sowie die Gründung und Führung von Wohngemeinschaften und Übergangswohnheimen und das Anbieten von Arbeits- und Beschäftigungsangeboten für die Betreuten. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
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Sozialwesen
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