Eigenverantwortliche und unabhängige Beratung, Entwicklung, Planung, Betreuung, Kontrolle und Prüfung sowie Sachverständigen-, Forschungs- und Entwicklungstätigkeit auf dem Gebiet des Ingenieurwesens unter wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Gesichtspunkten; dazu gehört auch die Vertretung des Auftraggebers oder der Auftraggeberin bei mit der Vorbereitung, Leitung, Ausführung, Überwachung, Steuerung und Abrechnung zusammenhängenden Aufgaben, wobei sich die Tätigkeit auf alle oder einzelne dieser Aufgaben erstrecken kann. Dies beinhaltet die Ausführung von privatrechtlichen Leistungen, namentlich von vermessungstechnischen Arbeiten und nicht-hoheitlichen Vermessungsaufgaben (sog. Ingenieurvermessungen), namentlich Laserscanning und Drohnenbefliegungen zu photogrammetrischen Auswertungen, Geoinformation, Building Information Modeling (BIM), unter Ausschluss von Leistungen, welche durch Gesetz, Verordnung oder anderen untergesetzliche Normen, insbesondere durch das Vermessungs- und Katastergesetz Nordrhein-Westfalen (VermKatG NRW) in der jeweils geltenden Fassung ausschließlich Behörden oder Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren in der Funktion als Beliehener vorbehalten sind. Demnach ist die Ausübung hoheitlicher Vermessungsaufgaben als auch die Ausübung von privatrechtlichen Tätigkeiten, die im Zusammenhang mit Amtshandlungen der ÖbVI stehen, durch die Gesellschaft ausdrücklich ausgeschlossen.
Ingenieurbüro
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