Bewirtschaftung, die Verwaltung und die Verwertung von Grundstücken. Die Gesellschaft bezweckt insbesondere die Verpachtung der Grundstücke zur Energiegewinnung durch den Betrieb von Photovoltaikanlagen einschließlich aller Nebenanlagen. Die Photovoltaikanlagen werden zu einem vorübergehenden Zweck im Sinne des § 95 Abs. 1 Satz 2 BGB als Scheinbestandteil eingebracht und über die jeweilige Nutzungsdauer auf den Grundstücken belassen. Dabei sollen mehrere Photovoltaikanlagen auf den Grundstücken errichtet werden (im Folgenden: \"Einzelanlagen\", alle Photovoltaikanlagen auf den Grundstücken zusammen: \"Gesamtanlage\"). Die Einzelanlagen können dabei ins Eigentum unterschiedlicher Personen übergehen. Die Einzelanlagen verfügen jeweils über eine bestimmte installierte elektrische Leistung in kWp (im Folgenden: \"Einzelleistung\"). Die Einzelleistung aller Einzelanlagen ergibt die \"Gesamtleistung\". Der Quotient aus Einzelleistung und Gesamtleistung gilt als \"PVQuote\" im Sinne dieser Satzung. Es wird beabsichtigt, dass die Eigentümer der Einzelanlagen entsprechend ihrer PVQuote nach Ziff. 2.2. Geschäftsanteile an der Gesellschaft erwerben bzw. veräußern.
Grundstückswesen und Wohnungswesen
Energieversorgung
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