1.Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung. 2.Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Rechte sowie der Gleichberechtigung der Angehörigen der LGBTIQ-Community. Es soll das bürgerliche Engagement in diesen Bereichen sowie im Bereich der Antidiskriminierung und der Akzeptanz diverser sexueller Identitäten gefördert werden. Es sollen gemeinnützige Organisationen, welche sich in den vorgenannten Bereichen ebenfalls engagieren oder Unterstützung in den genannten Bereichen suchen, gefördert und in ihrer Arbeit unterstützt werden. Die länderübergreifende Zusammenarbeit und der Austausch von gemeinnützigen - auch internationalen - Organisationen soll in den vorgenannten Bereichen gefördert werden. 3.Es soll darüber hinaus und im Besonderen im Bereich des Berg- und Outdoorsports die Akzeptanz von LGBTIQ- Angehörigen gefördert werden. Die Gesellschaft soll die Sichtbarkeit der Community durch diverse Maßnahmen im Bereich des Bergsports und im öffentlichen Raum generell erhöhen und hierdurch Vertrauen und Annäherung in der Gesellschaft fördern. 4.Der Zweck der Gesellschaft wird insbesondere, aber nicht ausschließlich, durch folgende Tätigkeiten verwirklicht: (a)Durchführung, Teilnahme und Unterstützung von Teilnahmen an queeren Sportveranstaltungen wie u.a. Läufen, Wanderungen (sog. Pride Hikes u.ä.), Hochtouren, Skitouren, Kletterveranstaltungen, Hike-and-Fly-Touren und Bergexpeditionen zur Erhöhung der Sichtbarkeit der LGBTIQ-Angehörigen in diesen Sportarten sowie um die Bekanntheit der Gesellschaft und dadurch den Kreis potentieller Unterstützer zu vergrößern. (b) Kooperation mit Personen, Vereinen, Verbänden, Organisationen und Unternehmen, die bereit sind, den Zweck der Gesellschaft zu unterstützen. Eine Kooperation kann insbesondere darin bestehen, dass sich die Kooperationspartner öffentlich für die Relevanz und positive Wirkung der Unterstützung der geförderten Zwecke aussprechen und dadurch die Gesellschaft bei der Beschaffung von Mitteln unterstützen oder die Kooperationspartner die Gesellschaft auf andere Weise ideal, materiell oder finanziell unterstützen. (c) Entwicklung, Aufbau und Unterhaltung geeigneter Kommunikationsinstrumente im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit, die zur Förderung des Zwecks der Gesellschaft als erforderlich und angemessen angesehen werden. (d) Förderung und Unterstützung von einzelnen Personen, Vereinen, Gruppen, Organisationen und Unternehmen, die sich im Bereich der Gesellschaftszwecke gemeinnützig und/oder förderlich engagieren. Einzelne Personen werden nur insoweit unterstützt, wie die Unterstützungsleistung(en) unmittelbar in gemeinnützige Zwecke, wie jene dieser Gesellschaft, münden.
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