Gemeinsame Betrieb einer Steuerberatungsgesellschaft zur Erbringung von Tätigkeiten im Sinne des StBerG, insbesondere die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen und die damit zu vereinbarenden Tätigkeiten. Gesellschaftszweck ist außerdem die Treuhandtätigkeit i.S.d. § 49 Abs. 2 StBerG, insbesondere die Wahrnehmung von Aufsichts- und Beiratsmandaten, die Nachlassverwaltung und die Testamentsvollstreckung. Im Rahmen ihres Geschäftsbetriebs ist die Gesellschaft zu allen Tätigkeiten und Maßnahmen berechtigt, die zur Förderung ihres Gesellschaftszwecks geeignet erscheinen.
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