Wahrnehmung von Berufsaufgaben nach Artikel 3 Abs. 1, 2 und 6 Baukammergesetz. Dazu gehören Beratung, Betreuung und Vertretung des Auftraggebers in den mit der Planung, Ausführung und Steuerung des Vorhabens zusammenhängenden Angelegenheiten sowie Überwachung der Ausführung und Projektentwicklung und gestaltende, technische, wirtschaftliche, umweltgerechte und soziale Planung von Bauwerken und Innenräumen. Die Gesellschaft beachtet und erfüllt die Pflichten der Berufsangehörigen nach dem Baukammergesetz.
Ingenieurbüro
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