Anlage und Verwaltung eigenen Vermögens gemäß den Anlagebedingungen zur gemeinschaftlichen Kapitalanlage zum Nutzen der Gesellschafter. Die Anlage und Verwaltung erfolgt vornehmlich, aber nicht ausschließlich durch den Erwerb und Handel mit Digital Assets wie Kryptowerten, tokenbasierten Wertpapieren sui generis, Zahlungstoken und Nutzungstoken. Die Gesellschaft übt keine Tätigkeiten aus, die einer Genehmigung nach § 34c GewO oder § 32 i.V.m. § 1 KWG oder § 20 KAGB bedürfen, sondern lediglich einer Registrierung nach § 44 Abs. 1, 4 bis 7 in Verbindung mit § 2 Abs. 4 KAGB bedürfen. Die Gesellschaft erbringt keine Dienst- und Nebendienstleitungen (§ 20 Abs. 3 KAGB). Bei der Gesellschaft handelt es sich um einen intern verwalteten Spezial-AIF, Kommanditisten müssen professionelle Anleger (§ 1 Abs. 19 Nr. 32 KAGB) oder semiprofessionelle Anleger (§ 1 Abs. 19 Nr. 33 KAGB) sein. In Übereinstimmung mit den Anlegebedingungen kann die Gesellschaft Geschäfte jeder Art tätigen, die geeignet sind, dem Unternehmensgegenstand unmittelbar oder mittelbar zu dienen oder diesen zu fördern. Zur Erreichung des Gesellschaftszwecks kann sie unter Beachtung der Einschränkungen gemäß § 20 Abs. 6 KAGB auch Beteiligungen an anderen Gesellschaften erwerben bzw. eingehen.).
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