Entwicklung, Erschließung und Vermarktung von Wohn- und Gewerbegebieten einschließlich der Bereitstellung der erforderlichen Anlagen sowie der Bau, die Schaffung und Unterhaltung von Anlagen und Einrichtungen und die wirtschaftliche Förderung der Samtgemeinde Barnstorf. 2. Die Gesellschaft ist zu allen Maßnahmen und Geschäften berechtigt, durch die der Gesellschaftszweck gefördert werden kann, insbesondere nimmt sie die folgenden Aufgaben wahr: - Grundstückserschließungs- bzw. Baulanderschließungsmaßnahmen für privates Bauland und Gewerbeland soweit dieses von den Mitgliedsgemeinden übertragen worden ist. - Planung, Entwicklung und Erstellung von kommunalen Bauten und Einrichtungen sowie deren Vermietung und Verpachtung. - Förderung und Verbesserung des Wirtschaftsstandortes Samtgemeinde Barnstorf, insbesondere die Förderung der ortsansässigen wirtschaftlichen Unternehmungen und Betriebe durch Verbesserung der Standortbedingungen, die Förderung von Neuansiedlungen wirtschaftlicher Betriebe und Unternehmungen, Standortmarketing und Imagebildung, Erstellung von Marktanalysen. - Erstellung von Anlagen zur Produktion regenerativer Energie. 3. Für die Aufgabenerfüllung ist die Gesellschaft berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten, sich an anderen Unternehmungen zu beteiligen, andere Unternehmen zu erwerben, mit gleichartigen oder ähnlichen Unternehmen zu kooperieren, sowie alle Maßnahmen zu ergreifen, die der Erreichung und Förderung des Gesellschaftszweckes dienlich sind. 4. Die Gesellschaft kann zur Erfüllung ihrer Aufgaben öffentliche Zuschüsse entgegennehmen, Darlehen aufnehmen und sich an Unternehmen beteiligen, die dieselben in Abs. 1 genannten Zwecke verfolgen.
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