Verordnung über die Honorare für Leistungen der Architekten und Ingenieure (HOAI). Das Unternehmen ist als Planungsbüro tätig und wickelt folgende Leistungsphasen ab: 1. Grundlagenermittlung, Ermitteln der Voraussetzungen zur Bauaufgabe durch die Planung;2. Vorplanung Projekt und Planungsvorbereitung, Erarbeiten der wesentlichen Teile der Lösung der Planungsaufgabe;3. Entwurfsplanung, System- und Intergrationsplanung, Erarbeiten der endgültigen Lösung der Planungsaufgabe;4. Genehmigungsplanung, Erarbeiten und Einreichen der Vorlagen für die erforderlichen Genehmigungen der Zustimmungen;5. Ausführungsplanung, Erarbeiten und Darstellen der ausführungsreifen Planungslösungen;6. Vorbereitung der Vergabe, Ermitteln der Mengen und Aufstellen von Leistungsverzeichnissen;7. Mitwirkung bei der Vergabe, Ermitteln der Kosten und Mitwirkung bei der Auftragsvergabe;8. Objektüberwachung, Bauüberwachung, Überwachung der Aufführung des Objektes;9. Objektbetreuung und Dokumentation, Überwachen der Beseitigung von Mängeln und Dokumentation des Gesamtergebnisses. Das Planungsbüro kann allgemeine sowie projektbezogene Partnerschaften mit gleichartigen Unternehmen oder Einzelpersonen (freischaffenden Architekten/Ingenieuren) eingehen.
Architekten
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