Schaffung von Wohn-, Arbeits- und Gewerberaum für eine gemeinschaftliche, nachhaltige und selbstverwaltete Nutzung durch die Mitglieder. Dabei soll auf eine kreative Kombination von unterschiedlichen Gruppen und Personen zum gegenseitigen Vorteil und mit dem Ziel der Förderung und des Erhalts lebendiger Quartiere in einer sozial und kulturell gemischten Stadt besonders geachtet werden. Die Genossenschaft kann dazu Grundstücke, Gebäude und Wohnungen in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, erwerben, errichten und veräußern. Sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaues und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören die Schaffung von Wohn-, Atelier- und Gewerberäumen, von Veranstaltungs- und Fortbildungsräumen, die Bereitstellung von Gemeinschaftsräumen und -flächen (z. B. Ausstellungs-, Veranstaltungsräume, Kantine, Cafe-/Restaurant, Gästezimmer etc.), wobei die einzelnen Standorte im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten grundsätzlich eigenverantwortlich und selbstständig wirtschaften sollen. Die Genossenschaft tätigt keine erlaubnispflichtigen Bankgeschäfte i. S. der §§ 1 ff. KWG.
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